Studio SchnickSchnack by Lana Nickschat, Erikastraße 100, 20251 Hamburg – nachstehend STUDIO
1. GELTUNGSBEREICH
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Aufträge zwischen dem STUDIO und der/dem Auftraggeber*in.
1.2. Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des STUDIOS gültig.
2. URHEBERSCHUTZ; NUTZUNGSRECHTE; EIGENWERBUNG
2.1. Jeder dem STUDIO erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag. Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Es gelten die Vorschriften des Werk- vertragsrechts und des Urheberrechtsgesetzes.
2.2. Die Überprüfung der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit der Arbeiten des STUDIOS ist nicht Gegenstand des Vertrages.
Er beinhaltet auch nicht die Prüfung der kennzeichen- oder sonstigen schutzrechtlichen Eintragungsfähigkeit oder Verwend- barkeit der Arbeiten des STUDIOS. Entsprechende Recherchen liegen in der Verantwortung der/des Auftraggeber*in.
2.3. Sämtliche Arbeiten des STUDIOS, wie insbesondere Entwürfe, Reinzeichnungen und das in Auftrag gegebene Werk insgesamt, sind als persönlich geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann als verein- bart gelten, wenn die Voraussetzungen für ein urheberrechtlich geschütztes Werk, so insbesondere hinsichtlich der erforderlichen Schöpfungshöhe (§ 2 Abs. 2 UrhG), nicht erreicht sind.
2.4. Ohne Zustimmung des STUDIOS dürfen dessen Arbeiten sowie das Werk einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion geändert oder an Dritte weitergegeben werden. Jede Nachahmung des Werkes oder Teilen des Werkes sowie der Vorarbeiten dazu sind unzulässig. Ein Verstoß dagegen berechtigt das STUDIO, eine Vertragsstrafe in Höhe von mindestens 100 % der vereinbarten Vergütung neben der ohnehin zu zahlenden Vergütung zu fordern.
2.5. Die Werke des STUDIOS dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der von der/dem Auftraggeber*in bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck.
2.6. Das STUDIO räumt der/dem Auftraggeber*in die für den jeweiligen Verwendungszweck (Ziffer 2.5) erforderlichen Nutzungs- rechte ein. Hierzu wird das einfache Nutzungsrecht eingeräumt, es sei denn, das STUDIO und die/der Auftraggeber*in treffen eine ausdrücklich abweichende Vereinbarung. Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt erst mit der vollständigen Bezahlung der Rechnung. Jede Nutzung über den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich) hinaus ist nicht gestattet und berechtigt das STUDIO, eine Vertragsstrafe in Höhe von mindestens 100 % der vereinbarten Vergütung für diese erweiterte Nutzung neben der ohnehin zu zahlenden Vergütung zu fordern.
2.7. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des STUDIOS.
2.8. Sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wird, ist das STUDIO bei der Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung, in Veröffentlichungen über das Werk und/oder der öffentlichen Wiedergabe der Entwürfe und Reinzeichnungen und des Werkes als Urheber zu benennen.
2.9. Vorschläge, Weisungen und Anregungen der/des Auftraggeber*in aus technischen, gestalterischen oder anderen Gründen und eine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf das Honorar und begründen kein Miturheberrecht.
2.10. Die/der Auftraggeber*in ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des STUDIOS nicht berechtigt, in Bezug auf die Entwürfe, Reinzeichnungen oder sonstigen Arbeiten des STUDIOS formale Schutzrechte wie z. B. eingetragenes Design, Gemeinschafts- geschmacksmuster, Marke etc. zur Eintragung anzumelden.
2.11. Von der Einräumung der Nutzungsrechte unberührt, bleibt das Recht des STUDIOS, Ansprüche wegen ungenehmigter Nutzung des Werkes, insbesondere im Internet und auf Social Media-Plattformen, im eigenen Namen geltend zu machen. Das STUDIO bleibt berechtigt, Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz, ungerechtfertigter Bereicherung und Auskunft über den Umfang der Verletzung seiner Urheberrechte gegenüber dem verantwortlichen Dritten, insbesondere dem im Verletzungsfall haftenden Plattformbetreiber, durchzusetzen.
3. VERTRAG: VERGÜTUNG; HONORARE; FÄLLIGKEIT
3.1. Die Anfertigung von Entwürfen und sämtlichen sonstigen Tätigkeiten, die das STUDIO für die/den Auftraggeber*in erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist.
3.2. Die Honorare sind bei Ablieferung des Werkes fällig. Erfolgt die Erstellung und Ablieferung des Werkes in Teilen, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung des Teils fällig, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird.
3.3. Sämtliche Honorare sind Nettobeträge, zahlbar zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, ohne Abzug innerhalb von zwei Wochen ab Rechnungsdatum. Bei Zahlungsverzug kann das STUDIO Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB p. a. verlangen.
3.4. Die Vergütung der eingeräumten Nutzungsrechte ist grundsätzlich schriftlich zwischen dem STUDIO und der/dem Auftraggeber*in zu vereinbaren und erfolgt erst nach Absprache des Nutzungsumfangs.
3.5. Bei Stornierung oder Abbruch von Aufträgen durch die/den Auftraggeber*in, sind bereits erbrachte Teilleistungen dem STUDIO nach einem Stundensatz von 75,50 Euro zu erstatten. Mit der Bezahlung dieser Aufwandspauschale erwirbt die/der Auftraggeber*in an diesen Arbeiten keinerlei Rechte, nicht ausgeführte Entwürfe oder Konzepte sind unverzüglich an das STUDIO zurückzugeben. Die/der Auftraggeber*in kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
4. SONDERLEISTUNGEN, NEBEN- UND REISEKOSTEN; KÜNSTLERSOZIALVERSICHERUNG
4.1. Soweit keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, beinhalten die angebotenen Arbeiten zwei Korrektur-/ Änderungsschleifen. Jede weitere Zusatzleistung, wie z. B. die Recherche, die Umarbeitung oder Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Änderung von Werkzeichnungen sowie sonstige Zusatzleistungen (Autorenkorrekturen, Produktionsüberwachung und anderes) werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet.
4.2. Im Zusammenhang mit den Entwurfsarbeiten oder mit Entwurfsausführungsarbeiten entstehende Nebenkosten (z. B. für Modelle, Fotografien, Zwischenreproduktionen, Layoutsatz etc.) sowie Kosten für den Erwerb von Rechten (z. B. Bildrechte, Schriftlizenzen etc.) einschließlich der unter Umständen anfallenden Abgaben nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) oder an die GEMA sind von der/dem Auftraggeber*in zu erstatten.
4.3. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit der/dem Auftraggeber*in abgesprochen sind, sind von der/dem Auftraggeber*in zu erstatten, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.
4.4. Die Honorare des STUDIOS können unter Umständen unter die Abgabepflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) fallen. Für den Fall, dass die/der Auftraggeber*in abgabepflichtig ist, weist das STUDIO vorsorglich darauf hin, dass die/der Auftraggeber*in gegenüber der Künstlersozialkasse meldepflichtig ist.
5. FREMDLEISTUNGEN
5.1. Die Vergabe von Fremdleistungen, die für die Erfüllung des Auftrags oder die Nutzung der Werke im vertragsgemäßen Umfang erforderlich ist, nimmt das STUDIO im Namen und für Rechnung der/des Auftraggeber*in vor. Die/der Auftraggeber*in ist verpflichtet, dem STUDIO hierzu die entsprechende schriftliche Vollmacht zu erteilen.
5.2. Soweit das STUDIO auf Veranlassung der/des Auftraggeber*in im Einzelfall Fremdleistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vergibt, ist die/der Auftraggeber*in verpflichtet, einen angemessenen Vorschuss für die zu erwartenden Kosten zu zahlen. Die/der Auftraggeber*in stellt das STUDIO im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten insbesondere sämtlichen Kosten frei, die sich aus einem derartigen Vertragsabschluss ergeben.
6. MITWIRKUNG DER/DES AUFTRAGGEBER*IN; GESTALTUNGSFREIHEIT; VORLAGEN
6.1. Die/der Auftraggeber*in ist verpflichtet, dem STUDIO alle Unterlagen, die für die Erfüllung des Auftrags notwendig sind, rechtzeitig und im vereinbarten Umfang zur Verfügung zu stellen. Dies betrifft insbesondere Texte, Fotos, Logos, Grafiken, Filme, Musikstücke etc. Verzögerungen bei der Auftragsausführung, die auf die verspätete oder nicht vollständige Übergabe solcher Unterlagen beruhen, hat das STUDIO nicht zu vertreten.
6.2. Die/der Auftraggeber*in versichert, zur Nutzung aller Unterlagen, die dem STUDIO zur Verfügung gestellt werden, berechtigt zu sein. Die/der Auftraggeber*in ist ferner alleine verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm gestellten Unterlagen. Sollte die/der Auftraggeber*in nicht zur Nutzung berechtigt sein oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, so stellt die/der Auftraggeber*in das STUDIO im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
6.3. Für das STUDIO besteht im Rahmen des Auftrags Gestaltungsfreiheit. In diesem Umfang sind Beanstandungen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung der Entwürfe und des Werkes ausgeschlossen. Mehrkosten für Änderungen, die die/der Auftraggeber*in während oder nach der Produktion veranlasst, trägt die/der Auftraggeber*in.
7. DATENLIEFERUNG UND HANDLING
7.1. Das STUDIO ist nicht verpflichtet, die Designdaten oder sonstige Daten (z. B. Daten von Inhalten, Screendesigns, Entwürfen usw.) oder Datenträger, die in Erfüllung des Auftrages entstanden sind, an die/den Auftraggeber*in herauszugeben. Wünscht die/der Auftraggeber*in die Herausgabe von Daten oder Dateien, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
7.2. Stellt das STUDIO Dateien bzw. Daten zur Verfügung, so dürfen diese nur im vereinbarten Umfang genutzt werden. Modifikationen oder Veränderungen an diesen dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des STUDIOS vorgenommen werden.
7.3. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten trägt unabhängig vom Übermittlungsweg die/der Auftraggeber*in. Für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten, die bei der Datenübertragung auf das System der/des Auftraggeber*in entstehen, haftet das STUDIO nicht.
8. EIGENTUM UND RÜCKGABEPFLICHT
8.1. An allen Entwürfen, Reinzeichnungen und Konzeptionsleistungen sowie etwaig zur Verfügung gestellten Daten, gleichgültig, ob sie zur Ausführung gelangen oder nicht, werden lediglich Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Originale sind spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt an das STUDIO zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
8.2. Die Zu- und Rücksendungen erfolgen auf Gefahr und für Rechnung der/des Auftraggeber*in. Bei Beschädigung oder Verlust hat die/der Auftraggeber*in die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Dem STUDIO bleibt vorbehalten, darüber hinaus einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.
9. KORREKTUR; PRODUKTIONSÜBERWACHUNG; BELEGMUSTER
9.1. Die Produktion wird vom STUDIO nur überwacht, wenn dies in einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung mit der/dem Auftraggeber*in vereinbart ist. Für diesen Fall ist das STUDIO berechtigt, erforderliche Entscheidungen nach eigenem Ermessen zu treffen und Weisungen gegenüber den Produktionsfirmen zu geben. Das STUDIO haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nach Maßgabe der Ziffer 10.
9.2. Von allen vervielfältigten Werken oder Teilen der Werke oder sonstigen Arbeiten sind dem STUDIO eine angemessene Anzahl einwandfreier Belegexemplare, unentgeltlich zu überlassen. Das STUDIO ist berechtigt, auf das Tätigwerden für die/den Auftraggeber*in zum Zweck der Eigenwerbung hinzuweisen.
9.3. Das STUDIO bleibt berechtigt, die in Erfüllung des Auftrags geschaffenen Werke oder Teile davon, Entwürfe und sonstige Arbeiten für die Eigenwerbung, gleich in welchem Medium (z. B. in einer eigenen Internetpräsenz, Social Media etc.), zu nutzen.
10. GEWÄHRLEISTUNG; HAFTUNG
10.1. Das STUDIO haftet für entstandene Schäden, z. B. an überlassenen Vorlagen, Filmen und Layouts etc., nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht) sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für welche das STUDIO auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet.
10.2. Ansprüche der/des Auftraggeber*in gegen das STUDIO aufgrund einer Pflichtverletzung verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche gemäß Ziffer 10.1.; für diese gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
10.3. Die/der Auftraggeber*in ist verpflichtet, das Werk unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und etwaige Mängel anzuzeigen. Offensichtliche Mängel müssen spätestens binnen zwei Wochen nach Ablieferung schriftlich geltend gemacht werden. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt das Werk als mangelfrei abgenommen.
10.4. Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung erfolgt durch die/den Auftraggeber*in. Mit der Freigabe übernimmt die/der Auftraggeber*in die Haftung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild, Gestaltung und Produkt.
10.5. Mit Ausnahme eines möglichen Auswahlverschuldens haftet das STUDIO nicht für Aufträge für Fremdleistungen, die das STUDIO an Dritte vergibt. Das STUDIO tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.
10.6. Das STUDIO haftet nicht für die urheber-, design- und geschmacksmuster- oder markenrechtliche Schutz- oder Eintragungs- fähigkeit des Werkes oder von Teilen des Werkes sowie der Entwürfe oder seiner sonstigen Designarbeiten – wie in Ziffer 2.2 aufgeführt.
10.7. Das STUDIO haftet nicht für die rechtliche, insbesondere die urheber-, design- und geschmacksmuster-, wettbewerbs- oder markenrechtliche Zulässigkeit der vorgesehenen Nutzung des Werkes oder von Teilen des Werkes oder der Entwürfe. Das STUDIO ist lediglich verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, soweit diese dem STUDIO bei der Durchführung des Auftrags bekannt werden.
11. BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR WEBDESIGN
Handelt es sich bei dem zu erstellenden Werk um eine Website (Webdesign), so gelten ergänzend folgende Bedingungen:
11.1. Das STUDIO erstellt die Website entsprechend einem durch die/den Auftraggeber*in freigegebenen Gestaltungskonzept in einem vereinbarten Programm- und Datenformat. Dies erfolgt mit Software von Drittanbietern, für deren Funktionsfähigkeit, Fehlerfreiheit und etwaige künftige oder ausbleibende künftige Weiterentwicklung (Updates) das STUDIO keine Haftung übernimmt. Eine weitergehende Pflege der Website (z. B. regelmäßige Wartung, Back-Ups, Erwerb und Verlängerung von SSL-Zertifikaten etc.) ist nicht Gegenstand des Gestaltungsauftrages und bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
11.2. Das STUDIO gestaltet die Website. Für deren Inhalte ist die/der Auftraggeber*in allein verantwortlich. Das gilt auch für von der/dem Auftraggeber*in zur Verfügung gestellten Inhaltselementen der Website (wie z. B. Bild-, Ton- und Videodateien, Texte, Logos etc.), wie auch für die Einhaltung rechtlicher Vorgaben (wie. z. B. Formulierung des Impressums, Datenschutz oder AGBs und anderer Pflichtangaben nach dem Telemediengesetz, Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen etc.).
11.3. Ist vereinbart, dass das STUDIO auch Maßnahmen zur Suchmaschinenoptimierung (SEO, z. B. Formulierung von Titeln, Keywords, Descriptions etc.) vornimmt, so wird das STUDIO dies bei Gestaltung und Programmierung der Website berücksichtigen. Für einen bestimmten Erfolg der SEO-Maßnahmen ist das STUDIO nicht verantwortlich.
11.4. Nach Fertigstellung überträgt das STUDIO die Website in den Verfügungsbereich der/des Auftraggeber*in auf die vereinbarte Art und Weise. Mit Übertragung der Website in den Verfügungsbereich beginnt der Lauf der Frist zur Untersuchung und Anzeige etwaiger offensichtlicher Mängel (Ziffer 10.3.). Die/der Auftraggeber*in ist zur Abnahme der vertragsgemäß erstellten Website verpflichtet.
11.5. Das STUDIO ist nicht verpflichtet, der/dem Auftraggeber*in den Source-Code bzw. die Projekt-Original-Dateien der vom STUDIO verwendeten Tools solcher vom STUDIO programmierten Elemente der Website herauszugeben, bei denen diese aus der fertiggestellten Website nicht ohne Weiteres direkt ablesbar oder rekonstruierbar sind. Wünscht die/der Auftraggeber*in die Herausgabe des Source-Codes bzw. der Projekt-Original-Dateien, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
12. INFORMATION ZUR DATENERHEBUNG GEM. ART. 13 DSGVO
Das STUDIO erhebt Daten der/des Auftraggeber*in zum Zweck der Vertragsdurchführung und zur Erfüllung vertraglicher und vorvertraglicher Pflichten. Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind. Die/der Auftraggeber*in ist berechtigt, Auskunft der beim STUDIO über die/den Auftraggeber*in gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern. Die/der Auftraggeber*in kann das STUDIO dazu unter hallo@studio-schnickschnack.de erreichen. Der/dem Auftraggeber*in steht des Weiteren ein Beschwerde- recht bei der Aufsichtsbehörde zu.
13. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
13.1. Erfüllungsort für beide Parteien ist Hamburg.
13.2. Der Gerichtsstand ist Hamburg, sofern die/der Auftraggeber*in Kaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb des Handels- gewerbes gehört oder die/der Auftraggeber*in juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Das STUDIO ist auch berechtigt, am Sitz der/des Auftraggeber*in zu klagen.
13.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
13.4. Soweit nach diesen AGB für Erklärungen die Schriftform vereinbart ist, wird diese auch durch die Textform nach § 126 b BGB gewahrt.
13.5. Ist eine der Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Stand | 01-2025
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